Digitale Steuerberatung für Unternehmen in MünchenMehr Zeit. Weniger Papier. Steuern strategisch planen.

Unternehmerzeit ist kostbar. Die REISS Steuerkanzlei unterstützt Unternehmen in München und Umgebung bei digitaler Buchhaltung und vorausschauender Steuerplanung. Mit digitalen DATEV-Prozessen arbeiten Sie papierlos, ortsunabhängig und mit klaren Abläufen.

✓ DATEV Unternehmen online ✓ Bearbeitung in 5 Werktagen ✓ Kontakt ausschließlich mit Martin Reiss

Gesetzliche Grundlage · Stand September 2026

Digitale Pflichten sind verbindlich – unabhängig von Ihrer Kanzlei

Unternehmen müssen gesetzlich vorgeschriebene digitale Verfahren erfüllen. Ob sie lieber mit Papier arbeiten möchten, ändert daran nichts. E-Rechnungen und elektronische Steuerübermittlungen gehören deshalb zur betrieblichen Organisation – in München und Umgebung ebenso wie im übrigen Deutschland.

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist kein besonderer Vorzug der REISS Steuerkanzlei. Sie bildet die gesetzliche Grundlage der Zusammenarbeit. Unser Beitrag besteht darin, daraus funktionierende Abläufe zu machen: mit vollständigen Belegen, klaren Verantwortlichkeiten, nachvollziehbarer Verarbeitung und Zahlen, die Ihnen bei Entscheidungen helfen.

E-Rechnungen empfangen und verarbeiten

Inländische Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können. Das betrifft auch Kleinunternehmer. Ein E-Mail-Postfach kann den Empfang ermöglichen; anschließend müssen Prüfung, Weitergabe und ordnungsgemäße Aufbewahrung der elektronischen Rechnungsdaten organisiert sein.

Ein Ausdruck allein ersetzt die aufzubewahrenden strukturierten Daten nicht. Deshalb braucht Ihr Unternehmen einen verlässlichen Weg vom Rechnungseingang über die Freigabe bis zur Buchhaltung und Archivierung.

E-Rechnungen gesetzeskonform ausstellen

Für inländische Geschäfte zwischen Unternehmen sieht das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich E-Rechnungen vor. Wo die Ausstellungspflicht greift, ist die Verwendung eines geeigneten strukturierten Formats verbindlich. Eine einfache PDF-Datei erfüllt diese Anforderung nicht.

Rechnungsprogramm, Stammdaten und Ausgabeformat müssen dazu passen. Wir stimmen mit Ihnen ab, wie die für Ihren Betrieb geltenden Anforderungen in den bestehenden Rechnungsprozess integriert werden.

Steuerdaten elektronisch an das Finanzamt übermitteln

Viele betriebliche Steuererklärungen und Anmeldungen müssen elektronisch übermittelt werden. Dazu gehören grundsätzlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und Körperschaftsteuererklärungen. Eine persönliche Vorliebe für Papier hebt eine bestehende Übermittlungspflicht nicht auf.

Die Übertragung erfolgt über ELSTER oder geeignete Software und kann im vereinbarten Mandat durch die Kanzlei übernommen werden. Unternehmen müssen dafür die erforderlichen Angaben vollständig und rechtzeitig bereitstellen.

Gesetzliche Anforderungen im Alltag zuverlässig erfüllen

Digitale Abläufe benötigen klare Zuständigkeiten: Wer prüft den Rechnungseingang? Wer ergänzt fehlende Belege? Wer gibt Zahlungen frei? Und wie gelangen Informationen rechtzeitig zur Kanzlei?

Wir vereinbaren mit Ihnen einen nachvollziehbaren Prozess. So verbinden Sie die Erfüllung Ihrer Pflichten mit weniger Doppelarbeit, geordneten Unterlagen und einer verlässlichen Grundlage für Buchhaltung und Steuerplanung.

Unser Mehrwert beginnt bei der Umsetzung

Gesetzliche Pflichten bestehen unabhängig davon, welchen Steuerberater Sie beauftragen. Bei REISS erhalten Sie Unterstützung bei der konkreten Umsetzung und sprechen persönlich mit Steuerberater Martin Reiss. Wir verbinden digitale Prozesse mit steuerlicher Einordnung und vorausschauender Beratung.

Der genaue Pflichtumfang richtet sich nach dem jeweiligen Verfahren und den gesetzlichen Ausnahmen. Kleinunternehmer sind beispielsweise von der umsatzsteuerlichen E-Rechnungsausstellungspflicht ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber empfangen können. Auch besteht keine pauschale Pflicht, jedes Schreiben an das Finanzamt elektronisch zu senden.

Digitale Buchhaltung

Digitale Buchhaltung für München: Schluss mit Zettelwirtschaft

Eine BWA, die Wochen zu spät kommt, unterstützt keine gute Entscheidung. Digitale Buchhaltung schafft schnellere Abläufe, bessere Datenverfügbarkeit und weniger manuelle Fehler.

01

Zeitnaher Einblick

Automatisierte Prozesse verkürzen Wege und machen Ihre aktuellen Unternehmenszahlen schneller verfügbar.

02

100 % papierlos

Belege laden Sie per App hoch oder übertragen sie direkt aus Ihren Vorsystemen in DATEV Unternehmen online.

03

Verbundene Systeme

Banken, PayPal, Online-Shops und ERP-Systeme lassen sich anbinden. Das reduziert Doppelerfassung und Fehlerquellen.

Vom Beleg zur Entscheidung

Digitale Buchhaltung muss mehr liefern als ein papierloses Archiv

Entscheidend ist nicht, dass Belege digital vorliegen. Entscheidend ist, dass daraus verlässliche Informationen für Liquidität, Investitionen, Entnahmen und Steuerzahlungen entstehen.

Aussagekräftige Monatszahlen

Wir strukturieren die laufende Buchhaltung so, dass BWA, Summen- und Saldenlisten sowie offene Posten nicht nur formal erstellt, sondern unternehmerisch nutzbar werden.

  • Entwicklungen früher erkennen statt erst im Jahresabschluss.
  • Forderungen, Verbindlichkeiten und Liquidität besser einordnen.
  • Steuerzahlungen mit belastbareren Daten vorbereiten.

Saubere Zuständigkeiten

Digitale Zusammenarbeit funktioniert dann gut, wenn klar ist, wer Belege bereitstellt, Rückfragen beantwortet, Zahlungen freigibt und Fristen überwacht.

  • Einheitliche digitale Eingangskanäle für Belege.
  • Ein verantwortlicher Ansprechpartner im Unternehmen; auf Kanzleiseite ausschließlich Martin Reiss.
  • Nachvollziehbare Freigaben und dokumentierte Prozesse.
5Werktage

Das REISS 5-Tage-Versprechen

Planungssicherheit statt monatelanger Warteschleifen

Nach Eingang aller vollständigen Daten bearbeiten wir Ihre eingereichten Unterlagen und Steuererklärungen innerhalb von fünf Werktagen. So hält Ihre Steuerberatung mit der Geschwindigkeit Ihres Unternehmens Schritt.

  • Klare Voraussetzung: Alle erforderlichen Unterlagen liegen vollständig vor.
  • Verbindlicher Bearbeitungsrahmen statt unklarer Wartezeit.
  • Direkte Steuerberater-Sprechzeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr.

Vorausschauende Beratung

Steuerplanung statt reiner Vergangenheitsverwaltung

Gute Steuerberatung beginnt nicht erst mit dem Jahresabschluss. Wir prüfen fortlaufend, welche rechtlich zulässigen Gestaltungen zu Ihrem Unternehmen, Ihren Zielen und Ihrer Risikostruktur passen.

§

Rechtsform und Holding

Wir analysieren, ob Ihre bestehende Rechtsform weiterhin passt und wann eine GmbH- oder Holding-Struktur wirtschaftlich sinnvoll sein kann.

Abzugspotenziale nutzen

Wir prüfen Betriebsausgaben und steuerliche Wahlrechte strukturiert, damit zulässige Gestaltungsmöglichkeiten nicht ungenutzt bleiben.

Beratung per Video

Strategische Gespräche finden digital statt. Das spart Anfahrten und lässt sich planbar in Ihren Unternehmeralltag integrieren.

Unser Anspruch: Empfehlungen richten sich nach Ihrer konkreten Situation. Steuerliche Wirkung, wirtschaftliche Folgen und Umsetzungsaufwand werden gemeinsam betrachtet.

Digital, aber persönlich verantwortlich

Ihr Kontakt ist ausschließlich Steuerberater Martin Reiss

Unsere Kanzlei sitzt in der Maximilianstraße 2, 80539 München. Sie beauftragen den Steuerberater – und genau mit ihm kommunizieren Sie. Ob laufende Rückfrage, BWA, Steuerplanung oder strategische Entscheidung: Ihr Ansprechpartner ist immer Martin Reiss. Fachpersonal arbeitet intern im Hintergrund, tritt gegenüber Mandanten jedoch nicht als Ansprechpartner auf.

  • Kein Wechsel zwischen Sachbearbeitern oder Zuständigkeiten
  • Ausschließlicher Mandantenkontakt mit Steuerberater Martin Reiss
  • Persönliche Sprechzeiten Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr
  • Termine mit Martin Reiss online an sieben Tagen pro Woche buchbar
Gespräch mit Martin Reiss buchen

Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit

Digital heißt nachvollziehbar, geschützt und prüfbar

Eine digitale Buchhaltung ist kein loses Sammeln von Dateien. Sie braucht klare Abläufe, kontrollierte Zugriffe und eine Dokumentation, die auch gegenüber der Finanzverwaltung Bestand hat.

2FA

Geschützte Zugänge

Autorisierte Benutzer, verschlüsselte Übertragung und sichere Anmeldeverfahren schützen sensible Unternehmens- und Steuerdaten.

G

GoBD-orientierte Prozesse

Belege und Buchungsabläufe werden vollständig, nachvollziehbar und in einer für Ihr Unternehmen passenden Verfahrensweise organisiert.

D

DATEV als Basis

DATEV Unternehmen online verbindet Belegbereitstellung, Belegarchiv und Zusammenarbeit mit der Kanzlei in einem etablierten System.

Passt die Zusammenarbeit?

Für Unternehmen in München und Umgebung, die digital arbeiten wollen

Gute Ergebnisse entstehen, wenn Kanzlei und Unternehmen dieselben Standards teilen. Im Erstgespräch klären wir offen, ob Prozesse, Erwartungen und Leistungsbedarf zusammenpassen.

Die Zusammenarbeit passt, wenn Sie …

  • Belege und Informationen vollständig digital bereitstellen.
  • gesetzliche Vorgaben und vereinbarte Fristen ernst nehmen.
  • klare Zahlen und aktive Steuerplanung erwarten.
  • für Rückfragen einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen.

Sie gewinnen dadurch …

  • weniger manuelle Übergaben und weniger Medienbrüche.
  • ausschließlichen Kontakt mit Steuerberater Martin Reiss.
  • planbare Bearbeitungszeiten und klarere Zuständigkeiten.
  • eine Beratung, die Zahlen mit Entscheidungen verbindet.

Kanzleiwechsel

Der Wechsel läuft strukturiert und weitgehend im Hintergrund

Sie müssen Datenübergabe und Abstimmung nicht selbst organisieren. Wir koordinieren den Übergang mit Ihrem bisherigen Steuerberater und DATEV.

Digitales Erstgespräch

Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, offene Aufgaben, Fristen und die Ziele für Ihr Unternehmen.

Digitale Datenübernahme

Nach Ihrer Beauftragung fordern wir die erforderlichen Daten und Mandantenakten strukturiert beim bisherigen Steuerberater an.

Geordneter Start

Nach Prüfung der Daten richten wir die digitalen Prozesse ein und stimmen den konkreten Starttermin mit Ihnen ab.

Erfahrungen mit REISS

Was Mandanten über die Zusammenarbeit sagen

★★★★★
„Fragen werden schnell und verständlich beantwortet.“
Nicola S. · Google-Rezension
★★★★★
„Sehr kompetent und sehr zuverlässig.“
Sabine K. · Google-Rezension
★★★★★
„Kompetente und zeitlich effiziente Beratung. Herr Reiss ist zudem sehr freundlich.“
Nico V. · Google-Rezension

Aus dem REISS Steuerblog

Weiterlesen: Digitale Buchhaltung und Unternehmenssteuerung

Ausgewählte Beiträge von Steuerberater Martin Reiss zu digitalen Abläufen, Unternehmenszahlen und dem Kanzleiwechsel.

Alle Beiträge im Steuerblog

Häufige Fragen

Digitale Steuerberatung in München verständlich erklärt

Antworten zu DATEV, Belegen, Auswertungen, Kosten und dem Wechsel zur REISS Steuerkanzlei.

Wie läuft die Zusammenarbeit ohne Papier ab?

Über DATEV Unternehmen online laden Sie Belege digital hoch oder leiten digitale Rechnungen direkt weiter. Wir können zeitnah darauf zugreifen, während die Originaldokumente in Ihrem Unternehmen verbleiben.

Kann ich während des laufenden Geschäftsjahres den Steuerberater wechseln?

Ja. Die laufende Buchhaltung und Beratung kann grundsätzlich auch während des Geschäftsjahres übergeben werden. Vorab stimmen wir Bearbeitungsstände, laufende Fristen und die Datenübergabe ab.

Unterstützt der KI-Assistent Matteo auch B2B-Mandanten?

Ja. Matteo steht Unternehmen und ihren Teams auf unserer Website rund um die Uhr für grundlegende steuerliche Fragen zur Verfügung. Eine individuelle steuerliche Beratung ersetzt er nicht.

Welche Unternehmen passen zur digitalen Zusammenarbeit?

Die Zusammenarbeit richtet sich an Unternehmen in München und Umgebung, insbesondere GmbHs, Unternehmensgruppen, Selbstständige und andere Unternehmen, die verbindlich, digital und gesetzeskonform arbeiten möchten. Wichtig sind vollständige Unterlagen, feste Ansprechpartner und die Bereitschaft, abgestimmte Prozesse einzuhalten.

Welche Unterlagen kann ich digital übermitteln?

Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge und weitere Buchhaltungsunterlagen können je nach Prozess per App, Browser-Upload oder über angebundene Vorsysteme bereitgestellt werden. Welche Übergabewege für Ihr Unternehmen sinnvoll sind, legen wir bei der Einrichtung fest.

Sind digitale Belege und Prozesse GoBD-konform?

DATEV-basierte Prozesse können die GoBD-konforme Ablage unterstützen. Entscheidend sind eine vollständige und nachvollziehbare Verfahrensweise, die korrekte Einrichtung der betrieblichen Abläufe sowie die konsequente Nutzung durch Ihr Unternehmen.

Was umfasst das 5-Tage-Versprechen?

Nach Eingang aller vollständigen Daten bearbeiten wir eingereichte Unterlagen und Steuererklärungen innerhalb von fünf Werktagen. Fehlen Informationen oder sind Rückfragen offen, beginnt der Bearbeitungszeitraum erst, sobald die erforderlichen Daten vollständig vorliegen.

Kann ich bestehende Bank-, Shop- oder ERP-Systeme anbinden?

Viele Banken, Zahlungsdienste, Online-Shops und ERP-Systeme lassen sich über geeignete Schnittstellen anbinden. Welche Verbindung technisch verfügbar, sicher und wirtschaftlich sinnvoll ist, prüfen wir vor der Einrichtung.

Ist digitale Steuerberatung unpersönlich?

Nein. Bei REISS kommunizieren Sie ausschließlich mit Steuerberater Martin Reiss. Fachpersonal arbeitet intern im Hintergrund, ist für Mandanten jedoch kein Ansprechpartner. Sie erreichen Martin Reiss in den persönlichen Sprechzeiten von Montag bis Donnerstag, 9 bis 12 Uhr; Termine sind online an sieben Tagen pro Woche buchbar.

Wie beginnt die Zusammenarbeit?

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Ausgangslage, Leistungsbedarf, offene Fristen, vorhandene Systeme und die Ziele Ihres Unternehmens. Danach erhalten Sie einen konkreten Vorschlag für die digitale Einrichtung oder den strukturierten Kanzleiwechsel.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei nach München kommen?

Viele Anliegen können Sie telefonisch oder per Video mit Steuerberater Martin Reiss klären. Unsere Kanzlei befindet sich in der Maximilianstraße 2, 80539 München. Die digitale Zusammenarbeit ermöglicht kurze Abstimmungswege für Unternehmen in München und Umgebung; ob ein persönlicher Termin sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam.

Welche Unterlagen helfen beim ersten Gespräch?

Hilfreich sind ein Überblick über Ihr Unternehmen, die aktuelle BWA, der letzte Jahresabschluss und Angaben zu Ihren bisherigen Buchhaltungsprogrammen. Teilen Sie uns außerdem Belegvolumen, verwendete Bank- und Zahlungssysteme, offene Aufgaben und laufende Fristen mit. Fehlende Unterlagen können Sie zunächst auflisten.

Was kostet die digitale Buchhaltung und Steuerberatung?

Das Kennenlerngespräch ist kostenlos. Die anschließende Betreuung und die Einrichtung digitaler Abläufe sind gesonderte Leistungen. Die Vergütung hängt vom vereinbarten Umfang, dem Buchungsvolumen und der Komplexität Ihrer Vorgänge ab. Vor der Beauftragung klären wir die Vergütungsgrundlage und welche Leistungen enthalten sind.

Sind meine BWA und Unternehmenszahlen automatisch tagesaktuell?

Eine digitale Belegübermittlung allein erzeugt noch keine vollständig gebuchte BWA. Wie aktuell eine Auswertung ist, hängt von der Bereitstellung und Verarbeitung aller erforderlichen Informationen ab. Wir stimmen Belegtermine, Bearbeitungsabläufe und den gewünschten Auswertungsrhythmus mit Ihnen ab.

Wer übernimmt im Unternehmen welche Aufgaben?

Sie benennen eine verantwortliche Person für die Bereitstellung von Belegen und die Beantwortung organisatorischer Rückfragen. Wer Rechnungen prüft, Zahlungen freigibt und fehlende Nachweise ergänzt, wird im Ablauf festgelegt. Auf Kanzleiseite bleibt Steuerberater Martin Reiss Ihr Ansprechpartner.

Kann ich mein bestehendes Rechnungsprogramm weiterverwenden?

Das prüfen wir anhand des eingesetzten Programms und seiner Export- oder Schnittstellenmöglichkeiten. Ziel ist, vorhandene Daten sinnvoll zu übernehmen und doppelte Erfassung zu vermeiden. Ein Programmwechsel ist nicht automatisch erforderlich; entscheidend ist, ob sich ein vollständiger und nachvollziehbarer Prozess einrichten lässt.

Sind Jahresabschluss und Steuererklärungen automatisch enthalten?

Welche Leistungen wir übernehmen, wird im Mandat ausdrücklich vereinbart. Laufende Buchhaltung, Jahresabschluss, betriebliche Steuererklärungen und zusätzliche Gestaltungsberatung können unterschiedliche Leistungsbestandteile sein. Im Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf und legen die Zuständigkeiten fest.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen oder eine Frist näher rückt?

Melden Sie bekannte Fristen und fehlende Unterlagen möglichst frühzeitig. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Informationen noch benötigt werden und welche Schritte im vereinbarten Mandat erforderlich sind. Das Bearbeitungsversprechen setzt vollständige Daten voraus und verschiebt keine gesetzlichen oder behördlichen Fristen.