EÜR oder Bilanzierung
Die Gewinnermittlung richtet sich nach Rechtsform und gesetzlichen Voraussetzungen.
Rechtsform, Branche und Geschäftsmodell entscheiden darüber, wie eine sinnvolle Buchführung aufgebaut wird. Wir ordnen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle so, dass Zahlen vollständig, nachvollziehbar und für Entscheidungen nutzbar werden.
Von Belegen und Bankbewegungen bis zu offenen Posten, Umsatzsteuer und Anlagevermögen: Sie erhalten klare Prozesse und sprechen direkt mit Steuerberater Martin Reiss.
Finanzbuchführung ist die systematische Erfassung und Verbuchung finanziell relevanter Geschäftsvorfälle. Welche Struktur erforderlich ist, hängt wesentlich von Rechtsform, Unternehmensgröße, Branche, Geschäftsmodell und tatsächlichen Abläufen ab.
Eine fachgerechte Buchführung bildet Forderungen, Verbindlichkeiten, Zahlungsströme, Umsatzsteuer und Vermögenswerte so ab, dass das Unternehmen vollständig und nachvollziehbar dargestellt wird.
Die Gewinnermittlung richtet sich nach Rechtsform und gesetzlichen Voraussetzungen.
Digitale Systeme müssen insbesondere Ordnung, Richtigkeit und zeitgerechte Erfassung gewährleisten.
Konten, Kostenstellen, Personenkonten und Schnittstellen folgen den tatsächlichen Prozessen.

Eine gute Finanzbuchführung beginnt nicht beim Kontieren, sondern beim Verständnis der wirtschaftlichen Abläufe. Rechtsform, Rechnungswege, Zahlungsanbieter, Kassen, Projekte und Schnittstellen müssen zusammenpassen. Erst dann entstehen Auswertungen, die nicht nur formal vollständig sind, sondern das Unternehmen tatsächlich erklären.
Diese Fachseite ordnet die wichtigsten Strukturen und Besonderheiten systematisch ein. Sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Kontenstruktur, Trennung von Gesellschaft und Gesellschaftern sowie Art des Abschlusses unterscheiden sich deutlich.
Doppelte Buchführung als Grundlage für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Auch kleine Gesellschaften erfassen ihre Vorgänge grundsätzlich im Rahmen der doppelten Buchführung.
Je nach Voraussetzungen EÜR oder Bilanzierung; private und betriebliche Vorgänge müssen sauber getrennt werden.
Häufig EÜR. Honorare, Fremdleistungen, Reisekosten und Anlagevermögen richten sich nach der konkreten Tätigkeit.
Gesellschafterkonten, Einlagen, Entnahmen, Darlehen und Gewinnverteilung benötigen eindeutige Zuordnung.
KG und Komplementär-GmbH bleiben getrennte Buchführungseinheiten; Leistungsbeziehungen sind klar abzubilden.
Beteiligungen, Dividenden, konzerninterne Darlehen, Zinsen, Umlagen und Finanzierungskosten stehen im Fokus.
Jede Gesellschaft bleibt eine eigene Buchführungseinheit – auch bei gemeinsamen Systemen und Prozessen.
Entscheidend ist nicht nur die Rechtsform, sondern wie das Unternehmen tatsächlich arbeitet und Geld bewegt.
Kasse, Warenbestand, Projekte, Objekte, Zahlungsdienstleister oder internationale Sachverhalte: Die Branche bestimmt, welche Daten und Abstimmungen besonders wichtig sind.
Anzahlungen, Abschlagsrechnungen, Material, Fahrzeuge, Maschinen, Baustellen und projektbezogene Auswertungen.
Kassenbewegungen, Tagesumsätze, Kartenzahlungen, Gutscheine, Wareneinsatz und unterschiedliche Umsatzsteuersätze.
Warenbestand, Retouren, Plattformgebühren, Auszahlungen und die Abstimmung von Zahlungsdienstleistern.
Objektbezogene Mieten, Nebenkosten, Darlehen, Investitionen, Instandhaltung und Abschreibungen.
Honorare verschiedener Kostenträger, Personal, medizinische Geräte und umsatzsteuerliche Besonderheiten.
Honorare, Vorschüsse, Fremdgelder, Projektzuordnung, Reisekosten und bezogene Fremdleistungen.
Abonnements, Lizenzen, Entwicklungsleistungen, Cloudkosten, Finanzierungsrunden und Beteiligungsprogramme.
Waren- und Teilebestand, Werkstatt- oder Kassensysteme, verschiedene Zahlungsarten und branchenspezifische Daten.
Betriebsmittel, Maschinen, Ernteerlöse, Förderungen, Tierbestände und saisonale Zahlungsströme.
Fremdwährungen, EU-Sachverhalte, Drittlandsgeschäfte, Reverse Charge und internationale Zahlungsströme.
Ausgangsrechnungen, Zahlungseingänge, offene Forderungen und Mahnwesen.
Eingangsrechnungen, Fälligkeiten, Zahlungen und offene Verbindlichkeiten.
Kontobewegungen, Barumsätze, Kartenumsätze und nachvollziehbare Abstimmungen.
Anschaffung, Aktivierung, Nutzungsdauer, Abschreibung und Abgang.
Steuersätze, Vorsteuer, innergemeinschaftliche Vorgänge und Meldungen.
Transparenz über Forderungen, Verbindlichkeiten und kurzfristige Liquidität.
Ergebnisse nach Bereich, Standort, Objekt, Auftrag oder Projekt auswerten.
Auszahlungen, Gebühren, Rückerstattungen und Umsätze korrekt zusammenführen.
Tilgung, Zinsen, Verrechnung sowie Übergabe der Lohnwerte in die Finanzbuchführung.
E-Rechnungen, Bankdaten, Kassensysteme und Vorsysteme lassen sich digital verarbeiten. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, vollständige Daten und nachvollziehbare Schnittstellen.
Belege, Bank, Kasse, Kreditkarten, Warenwirtschaft und Plattformen.
Daten vollständig, eindeutig und ohne unnötige manuelle Arbeit übergeben.
Konten, offene Posten und Zahlungsströme regelmäßig prüfen.
Zahlen als Grundlage für Liquidität, Steuerplanung und Entscheidungen verwenden.
Die folgenden Kapitel erläutern die Finanzbuchführung ausführlich nach Rechtsform, Branche und Funktionsbereich. Sie dienen der fachlichen Orientierung; die konkrete Ausgestaltung richtet sich immer nach dem einzelnen Unternehmen.
Hinweis zur Einordnung: Die dargestellten Grundsätze beschreiben typische Buchführungsstrukturen. Buchführungspflichten, Gewinnermittlung und steuerliche Behandlung richten sich nach den konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Unternehmens.
Die Finanzbuchführung erfasst und ordnet die laufenden Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Welche Buchführung erforderlich ist und wie sie sinnvoll aufgebaut wird, hängt wesentlich von Rechtsform, Unternehmensgröße, Branche, Geschäftsmodell und Art der Geschäftsvorfälle ab.
Eine GmbH benötigt eine andere Buchführungsstruktur als ein Freiberufler. Ein Handwerksbetrieb hat andere Anforderungen als ein Onlinehändler. In der Gastronomie stehen Kassenbewegungen und Tagesumsätze im Mittelpunkt, während bei Immobilienunternehmen Darlehen, Mieten, Investitionen und Abschreibungen besonders relevant sind.
Eine fachgerechte Finanzbuchführung bildet deshalb nicht nur Einnahmen und Ausgaben ab. Sie strukturiert Forderungen, Verbindlichkeiten, Bankbewegungen, Kassenbestände, Umsatzsteuer, Anlagevermögen, Zahlungsströme und weitere Geschäftsvorfälle so, dass das Unternehmen vollständig und nachvollziehbar dargestellt wird.
Finanzbuchführung Systematische Erfassung und Verbuchung der finanziell relevanten Geschäftsvorfälle eines Unternehmens.
Abkürzung FiBu
Grundlegende Systeme Einnahmenüberschussrechnung oder doppelte Buchführung mit Bilanzierung – abhängig von Rechtsform und gesetzlichen Voraussetzungen.
Zentrale Bereiche Debitoren, Kreditoren, Bank, Kasse, Umsatzsteuer, Anlagevermögen, offene Posten, Zahlungsverkehr und laufende Betriebsvorgänge.
Buchführungspflicht Kaufleute sind grundsätzlich zur Buchführung verpflichtet. Für bestimmte Einzelkaufleute und andere Unternehmer bestehen gesetzliche Ausnahmen beziehungsweise Schwellenwerte.
Digitale Finanzbuchführung Belege, Bankdaten, Rechnungen, Kassendaten und Daten aus Vorsystemen können digital verarbeitet und miteinander verknüpft werden.
GoBD Elektronische Buchführungs- und Aufzeichnungssysteme müssen insbesondere den Anforderungen an Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Erfassung und Ordnung entsprechen.
Unternehmensspezifische Einrichtung Konten, Kostenstellen, Debitoren, Kreditoren und Schnittstellen sollten an die tatsächlichen Geschäftsprozesse angepasst werden.
Die Rechtsform bestimmt wesentlich, welche gesetzlichen Buchführungs- und Abschlussanforderungen bestehen.
Die Finanzbuchführung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung basiert grundsätzlich auf der doppelten Buchführung.
Sie bildet die laufenden Geschäftsvorfälle der Gesellschaft ab und schafft gleichzeitig die Grundlage für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.
Bei einer GmbH müssen Geschäftsvorgänge der Gesellschaft klar von privaten Vorgängen der Gesellschafter getrennt werden.
Zahlungen zwischen GmbH und Gesellschaftern können beispielsweise betreffen:
Diese Vorgänge sollten eindeutig getrennt und nachvollziehbar gebucht werden.
Bei einer typischen GmbH werden Kunden und Lieferanten auf eigenen Personenkonten geführt.
Dadurch ist jederzeit nachvollziehbar:
Die laufende Finanzbuchführung bildet die Basis des späteren Jahresabschlusses.
Je sauberer unterjährig gebucht und abgestimmt wird, desto weniger Korrekturen sind regelmäßig zum Jahresende erforderlich.
Die Finanzbuchführung einer UG (haftungsbeschränkt) entspricht in ihren wesentlichen Grundzügen derjenigen einer GmbH.
Auch bei sehr kleinen Gesellschaften werden die Geschäftsvorfälle grundsätzlich im Rahmen einer doppelten Buchführung erfasst.
Gerade in der Gründungsphase treten häufig Zahlungen der Gesellschafter auf. Diese müssen eindeutig von Umsätzen und sonstigen Einnahmen unterschieden werden.
Beim Einzelunternehmen richtet sich die Art der Gewinnermittlung nach der konkreten rechtlichen und wirtschaftlichen Situation.
Je nach Voraussetzungen kann eine Gewinnermittlung durch:
erfolgen.
Beim Einzelunternehmen besteht keine rechtliche Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen wie bei einer GmbH.
Buchhalterisch müssen private und betriebliche Vorgänge dennoch eindeutig getrennt werden.
Typische Privatvorgänge sind:
Privatentnahme Geld oder andere Wirtschaftsgüter werden dem Unternehmen für private Zwecke entnommen.
Privateinlage Der Unternehmer führt dem Betrieb eigenes Geld oder andere Werte zu.
Freiberufler sind keine eigene Rechtsform. Der Begriff beschreibt vielmehr eine steuerliche Tätigkeitsart.
Viele Freiberufler ermitteln ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung.
Die konkrete Buchführung hängt stark von der jeweiligen beruflichen Tätigkeit ab.
Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen neben den betrieblichen Geschäftsvorfällen regelmäßig auch Vorgänge der einzelnen Gesellschafter berücksichtigt werden.
Besonders wichtig ist eine eindeutige Zuordnung der jeweiligen Gesellschaftervorgänge.
Die OHG ist handelsrechtlich eine Personengesellschaft.
Ihre Finanzbuchführung basiert grundsätzlich auf der doppelten Buchführung.
Neben den normalen Geschäftsvorfällen sind insbesondere die individuellen Kapitalkonten der Gesellschafter von Bedeutung.
Bei einer Kommanditgesellschaft sind zusätzlich die unterschiedlichen Gesellschafterstellungen von Komplementären und Kommanditisten zu berücksichtigen.
Die Finanzbuchführung umfasst insbesondere:
Bei komplexeren Gesellschaftsstrukturen können zusätzliche Konten für Sonderbereiche erforderlich sein.
Die GmbH & Co. KG kombiniert Elemente der Personen- und Kapitalgesellschaft.
Buchhalterisch müssen regelmäßig sowohl die Geschäftsvorfälle der KG als auch diejenigen der Komplementär-GmbH getrennt geführt werden.
Besondere Bedeutung haben:
Eine Holdinggesellschaft hat häufig weniger laufende Geschäftsvorfälle als ein operatives Unternehmen.
Diese Geschäftsvorfälle können jedoch wirtschaftlich besonders bedeutend sein.
Jede Gesellschaft innerhalb einer Unternehmensgruppe bleibt eine eigenständige Buchführungseinheit.
Neben der Rechtsform bestimmt insbesondere die Branche, welche Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchführung besonders relevant sind.
Handwerksunternehmen weisen regelmäßig eine Kombination aus Material, Personal, Fahrzeugen, Maschinen, Fremdleistungen und projektbezogenen Umsätzen auf.
Bei größeren Aufträgen erfolgt die Abrechnung häufig über mehrere Stufen:
Auftrag → Abschlagsrechnung → weitere Abschlagsrechnung → Schlussrechnung
Die Finanzbuchführung muss Zahlungen und Rechnungen eindeutig miteinander verbinden.
Materialkosten sollten getrennt von sonstigen Betriebskosten ausgewiesen werden.
Dadurch kann beispielsweise das Verhältnis zwischen:
beurteilt werden.
Handwerksunternehmen verfügen häufig über umfangreiches Anlagevermögen.
Anschaffung, Finanzierung, Leasing, Abschreibung, Reparaturen und laufende Kosten müssen entsprechend getrennt dargestellt werden.
Die Gastronomie gehört zu den buchhalterisch besonders datenintensiven Branchen.
Typisch sind hohe Transaktionszahlen und unterschiedliche Zahlungsarten.
Die Kassenbuchführung ist ein zentraler Bestandteil der gastronomischen Finanzbuchführung.
Dabei müssen insbesondere die Daten aus dem Kassensystem mit den tatsächlichen Zahlungsströmen übereinstimmen.
Zwischen Kartenumsatz und Bankgutschrift können mehrere Tage liegen.
Hinzu kommen gegebenenfalls Gebühren des Zahlungsdienstleisters.
Die Finanzbuchführung muss deshalb unterscheiden zwischen:
Speisen- und Getränkeeinkäufe sollten sinnvoll getrennt erfasst werden.
Dadurch lässt sich die Entwicklung des Wareneinsatzes besser beurteilen.
Beim Einzelhandel treffen Warenbewegung, Kasse, Lager und Zahlungsverkehr aufeinander.
Bei bilanzierenden Handelsunternehmen ist der Warenbestand ein wesentlicher Bestandteil der Buchführung.
Einkauf und tatsächlicher Verbrauch beziehungsweise Verkauf dürfen deshalb wirtschaftlich nicht verwechselt werden.
Moderne Einzelhandelsunternehmen nutzen häufig mehrere Zahlungswege:
Die einzelnen Zahlungswege sollten abgestimmt werden können.
Im Onlinehandel besteht die Finanzbuchführung häufig aus der Verarbeitung großer Mengen digitaler Transaktionsdaten.
Eine zentrale Besonderheit des Onlinehandels liegt in den Sammelauszahlungen der Plattformen.
Beispiel:
Verkäufe: 50.000 €
Retouren: –5.000 €
Plattformgebühren: –4.000 €
sonstige Einbehalte: –1.000 €
Bankauszahlung: 40.000 €
Die Bankgutschrift von 40.000 € stellt nicht den eigentlichen Umsatz dar.
Die Finanzbuchführung muss sämtliche Bestandteile getrennt erfassen.
Bei Bauunternehmen entstehen häufig langfristige und komplexe Auftragsstrukturen.
Für Bauunternehmen kann eine zusätzliche Zuordnung nach Baustellen oder Projekten sinnvoll sein.
So können Umsätze und Kosten einzelnen Bauvorhaben zugeordnet werden.
Bei Immobilienunternehmen steht häufig die objektbezogene Betrachtung im Vordergrund.
Bei mehreren Immobilien können separate Kostenstellen eingerichtet werden.
Beispielsweise:
Objekt 1
Objekt 2
Dadurch kann jedes Objekt einzeln ausgewertet werden.
Darlehenszahlungen müssen in Zins und Tilgung getrennt werden.
Der Zins stellt grundsätzlich einen Aufwand dar.
Die Tilgung reduziert dagegen die bestehende Darlehensverbindlichkeit.
Medizinische Praxen haben häufig unterschiedliche Abrechnungswege und Einnahmearten.
Je nach Art der medizinischen Leistung können unterschiedliche umsatzsteuerliche Behandlungen erforderlich sein.
Die Finanzbuchführung muss steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen gegebenenfalls getrennt erfassen.
Bei Rechtsanwaltskanzleien spielen neben normalen Betriebsvorgängen insbesondere Mandantenabrechnungen und Fremdgelder eine Rolle.
Fremdgelder sind von eigenen Umsätzen der Kanzlei zu unterscheiden.
Bei Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften dominieren Dienstleistungsumsätze und Personalaufwendungen.
Für die betriebswirtschaftliche Auswertung können zusätzlich Mandatsgruppen oder Leistungsbereiche getrennt betrachtet werden.
Agenturen arbeiten häufig projektbezogen und nutzen zahlreiche externe Dienstleister.
Eine projektbezogene Zuordnung ermöglicht eine Auswertung der Rentabilität einzelner Kunden oder Projekte.
Beratungsunternehmen haben häufig eine verhältnismäßig schlanke Kostenstruktur.
Im Mittelpunkt stehen:
Bei internationaler Tätigkeit kommen grenzüberschreitende Leistungen und umsatzsteuerliche Besonderheiten hinzu.
Digitale Geschäftsmodelle erzeugen häufig wiederkehrende und automatisierte Transaktionen.
Bei SaaS-Unternehmen ist häufig eine direkte Anbindung zwischen Abrechnungssystem, Zahlungsdienstleister und Finanzbuchführung sinnvoll.
Bei Start-ups unterscheiden sich die Zahlungsströme häufig stark von etablierten Unternehmen.
Neben Umsätzen treten insbesondere Finanzierungsvorgänge auf.
Einzahlungen von Investoren müssen von normalen Umsätzen getrennt werden.
Hotelunternehmen kombinieren häufig mehrere Geschäftsbereiche.
Die Abstimmung zwischen Buchungsportal, Hotelsoftware, Zahlungsdienstleister und Finanzbuchführung ist besonders wichtig.
Autohäuser verbinden Handel und Dienstleistungen.
Fahrzeuge im Warenbestand müssen von betrieblich genutzten Fahrzeugen des Anlagevermögens unterschieden werden.
Diese Betriebe kombinieren Dienstleistungen, Warenverkäufe und häufig Bargeldgeschäfte.
Terminsoftware, Kassensystem und Finanzbuchführung sollten möglichst konsistente Daten liefern.
Apotheken verfügen über umfangreiche Warenbewegungen und mehrere Abrechnungswege.
Warenwirtschaft und Finanzbuchführung sind eng miteinander verbunden.
Landwirtschaftliche Unternehmen weisen branchenspezifische Geschäftsvorfälle auf.
Die konkrete steuerliche Behandlung hängt stark von Struktur und Tätigkeit des Betriebs ab.
Grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle erhöhen die Anforderungen an die Finanzbuchführung.
Die Buchhaltung muss bereits bei der Erfassung erkennen lassen, welche Art von Geschäftsvorfall vorliegt.
Neben Rechtsform und Branche lässt sich Finanzbuchführung nach ihren einzelnen Funktionsbereichen gliedern.
Die Debitorenbuchhaltung umfasst Geschäftsvorfälle mit Kunden.
Typischerweise werden erfasst:
Jeder Kunde kann über ein eigenes Debitorenkonto geführt werden.
Dadurch lässt sich feststellen, welche Rechnungen noch offen oder bereits bezahlt sind.
Die Kreditorenbuchhaltung umfasst Geschäftsvorfälle mit Lieferanten und anderen Gläubigern.
Erfasst werden insbesondere:
Jeder Lieferant kann auf einem eigenen Kreditorenkonto geführt werden.
In der Bankbuchführung werden sämtliche Bankbewegungen des Unternehmens verarbeitet.
Dazu gehören beispielsweise:
Jede Bankbewegung sollte einem nachvollziehbaren Geschäftsvorfall zugeordnet werden.
Die Kassenbuchführung erfasst Bargeldbewegungen.
Sie ist insbesondere relevant für:
Der buchhalterische Kassenbestand muss mit dem tatsächlich vorhandenen Bargeld nachvollziehbar verbunden sein.
Die Anlagenbuchhaltung verwaltet langfristig genutzte Wirtschaftsgüter.
Dazu können gehören:
Typische Vorgänge sind:
Die offene Postenbuchhaltung zeigt noch nicht ausgeglichene Rechnungen.
Sie zeigt, welche Kunden dem Unternehmen noch Geld schulden.
Sie zeigt, welche Rechnungen das Unternehmen noch bezahlen muss.
Damit bildet die OPOS-Buchhaltung eine wichtige Verbindung zwischen Finanzbuchführung und Liquiditätssteuerung.
Die Umsatzsteuer wird innerhalb der Finanzbuchführung getrennt erfasst.
Typische Sachverhalte sind:
Eine richtige umsatzsteuerliche Einordnung beginnt bereits bei der Buchung des einzelnen Geschäftsvorfalls.
Kostenstellen ermöglichen eine zusätzliche Auswertung innerhalb des Unternehmens.
Beispiele:
Ein Aufwand kann dadurch sowohl einem Sachkonto als auch einer Kostenstelle zugeordnet werden.
Die Projektbuchhaltung ordnet Einnahmen und Ausgaben einzelnen Projekten zu.
Sie ist insbesondere relevant für:
Dadurch können beispielsweise Projektumsatz, Fremdleistungen und sonstige Projektkosten unmittelbar verglichen werden.
Unternehmen nutzen zunehmend zusätzliche Zahlungsanbieter.
Beispiele sind:
Die Auszahlung auf das Bankkonto entspricht häufig nicht direkt dem Umsatz.
Deshalb werden regelmäßig separate Verrechnungskonten verwendet.
Geschäftliche Kreditkarten erzeugen eigene Zahlungsströme.
Die einzelnen Kreditkartenumsätze müssen zunächst den jeweiligen Geschäftsvorfällen zugeordnet werden.
Anschließend wird die Kreditkartenabrechnung mit der Belastung des Bankkontos abgestimmt.
Bei betrieblichen Darlehen sind insbesondere folgende Bestandteile zu unterscheiden:
Eine Darlehensauszahlung stellt nicht automatisch einen Ertrag dar.
Eine Tilgungszahlung stellt nicht automatisch Aufwand dar.
Die Lohnabrechnung und Finanzbuchführung sind getrennte Bereiche, müssen jedoch miteinander verbunden werden.
Aus der Lohnabrechnung werden insbesondere übernommen:
Die tatsächlichen Zahlungen werden anschließend mit diesen Verbindlichkeiten abgestimmt.
Elektronische Rechnungen werden zunehmend direkt in digitale Buchführungsprozesse integriert.
Strukturierte Rechnungsdaten können dabei maschinell verarbeitet werden.
Dadurch können Informationen wie:
direkt in den Rechnungs- und Buchungsprozess übernommen werden.
Bei einer digitalen Finanzbuchführung werden Belege elektronisch bereitgestellt und verarbeitet.
Typischer Ablauf:
Belegeingang → Prüfung → digitale Ablage → Buchung → Zahlungszuordnung → Abstimmung → Auswertung
Digitale Belegprozesse reduzieren insbesondere die parallele Verarbeitung von Papier, E-Mail-Anhängen und unterschiedlichen Dateispeichern.
Bei größeren oder digitalisierten Unternehmen stammen die Daten nicht mehr ausschließlich aus einzelnen Rechnungen.
Sie kommen beispielsweise aus:
Die Daten können über Schnittstellen in die Finanzbuchführung übernommen werden.
Damit verlagert sich die Arbeit zunehmend von der manuellen Datenerfassung zur Kontrolle, Zuordnung und Abstimmung der übernommenen Daten.
Eine moderne Finanzbuchführung besteht damit nicht aus einem einzelnen Buchungsprozess.
Sie verbindet:
Geschäftsvorfälle → Belege → Rechnungen → Zahlungsverkehr → Bank und Kasse → Debitoren und Kreditoren → Umsatzsteuer → Anlagevermögen → offene Posten → Kostenstellen und Projekte → Auswertungen → Jahresabschluss
Welche dieser Bereiche besonders umfangreich sind, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab.
Eine GmbH benötigt andere Strukturen als ein Freiberufler. Ein Handwerksbetrieb arbeitet anders als ein Onlinehändler. Eine Gastronomie stellt andere Anforderungen als ein Immobilienunternehmen oder eine Holdinggesellschaft.
Die Finanzbuchführung sollte deshalb immer so eingerichtet sein, dass sie die tatsächlichen wirtschaftlichen Abläufe des jeweiligen Unternehmens vollständig, nachvollziehbar und auswertbar abbildet.
Weiterführende Erläuterungen von Steuerberater Martin Reiss zu Belegprozessen, GoBD und betriebswirtschaftlichen Auswertungen.
Wie Belegbereitstellung, Zahlungsabläufe und klare Zuständigkeiten zusammenspielen.
Beitrag lesen ↗Warum digitale Ablage allein nicht genügt und nachvollziehbare Prozesse entscheidend sind.
Beitrag lesen ↗Aufbau, Kennzahlen und Aussagekraft der BWA als Grundlage für Entscheidungen.
Beitrag lesen ↗Je nach Unternehmen insbesondere Debitoren, Kreditoren, Bank, Kasse, Umsatzsteuer, Anlagevermögen, offene Posten, Zahlungsverkehr und laufende Betriebsvorgänge.
Nein. Umfang, Kontenstruktur und Abschlussanforderungen hängen unter anderem von Rechtsform, Größe, Branche und Art der Geschäftsvorfälle ab.
Belege, Bankdaten, Rechnungen, Kassendaten und Daten aus Vorsystemen können digital verarbeitet und über geeignete Schnittstellen miteinander verknüpft werden.
Sie zeigen, welche Kundenrechnungen noch nicht bezahlt und welche Lieferantenverbindlichkeiten noch offen sind. Das unterstützt Liquiditätsplanung und Mahnwesen.
Bei der REISS Steuerkanzlei beginnt die laufende Finanzbuchführung bereits ab 100 Euro monatlich. Die konkrete Gebühr richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), insbesondere nach dem Gegenstandswert, dem vereinbarten Leistungsumfang und dem erforderlichen Aufwand. Für die Buchführung einschließlich des Kontierens sieht § 33 StBVV einen Gebührenrahmen von 2/10 bis 12/10 nach Tabelle C vor. Bei einem normalen, durchschnittlichen Geschäftsaufwand rechnet die REISS Steuerkanzlei mit der Mittelgebühr von 7/10 ab. Die StBVV bildet grundsätzlich den gesetzlichen Gebührenrahmen für Steuerberater; deshalb folgt die Berechnung bei Steuerkanzleien derselben Grundsystematik. Die konkrete Vergütung kann dennoch je nach Auftrag, Aufwand und zulässiger Vergütungsvereinbarung abweichen.
Die fachliche Verantwortung und die abschließende steuerliche Beurteilung liegen beim Steuerberater. Qualifiziertes Fachpersonal kann die laufenden Arbeiten im Hintergrund vorbereiten und bearbeiten. Bei der REISS Steuerkanzlei ist Steuerberater Martin Reiss der direkte Ansprechpartner für Mandanten. Das qualifizierte Fachpersonal unterstützt ihn im Hintergrund, ohne dass die fachliche Verantwortung oder der persönliche Ansprechpartner wechselt.
Im ersten Gespräch klären wir Rechtsform, Geschäftsmodell, Datenquellen, bisherige Abläufe und den gewünschten Umfang der laufenden Finanzbuchführung. Das Kennenlerngespräch ist kostenlos und kann direkt über die Online-Terminbuchung der REISS Steuerkanzlei vereinbart werden.