Deutschland verlassen
Sie möchten Deutschland dauerhaft oder für längere Zeit verlassen.
Ein Umzug ins Ausland ist mehr als eine private oder berufliche Entscheidung. Je nach Vermögen, Einkünften, Beteiligungen und persönlicher Situation können sich weitreichende steuerliche Folgen in Deutschland ergeben.
Die REISS Steuerkanzlei in München unterstützt Sie dabei, einen geplanten Wegzug frühzeitig nach deutschem Steuerrecht einzuordnen, bestehende Risiken zu erkennen und notwendige Schritte rechtzeitig vorzubereiten. Ihr Ansprechpartner ist Steuerberater Martin Reiss.
Beratung anfragenWir beraten Privatpersonen, Gesellschafter und Unternehmer aus München und Umgebung. Eine persönliche steuerliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn Sie:
Sie möchten Deutschland dauerhaft oder für längere Zeit verlassen.
Sie sind Unternehmer, Gesellschafter oder Geschäftsführer.
Sie halten Beteiligungen an einer GmbH oder anderen Gesellschaften.
Sie besitzen Immobilien oder weiteres Vermögen in Deutschland.
Sie erzielen Einkünfte in Deutschland und in anderen Staaten.
Sie möchten Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern.
Sie pendeln zwischen Deutschland und einem anderen Staat.
Sie kehren nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück.
Sie müssen weiterhin steuerliche Angelegenheiten in Deutschland erledigen.
Auch bei einem bereits erfolgten Wegzug kann eine Prüfung sinnvoll sein, wenn noch steuerliche Verpflichtungen in Deutschland bestehen oder sich Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation verändert hat.
Für Gesellschafter und Unternehmer kann ein Wegzug besondere steuerliche Folgen auslösen. Dies gilt insbesondere bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder bei einer Verlagerung unternehmerischer Tätigkeiten ins Ausland.
Bereits der Wechsel des Wohnsitzes oder der steuerlichen Ansässigkeit kann erhebliche Auswirkungen haben.
Wir unterstützen Sie nach deutschem Steuerrecht bei der Einordnung von:
Dabei geht es nicht um pauschale Gestaltungen, sondern um eine Lösung, die zu Ihrer tatsächlichen unternehmerischen und privaten Situation passt.
Wer aus München oder der Umgebung ins Ausland zieht, behält häufig Immobilien, Kapitalanlagen oder andere Vermögenswerte in Deutschland. Der Wegzug beendet daher nicht automatisch sämtliche steuerlichen Verpflichtungen gegenüber deutschen Finanzbehörden.
Steuerliche Einordnung von Vermietung, Verkauf und Nutzung deutscher Immobilien nach dem Wegzug.
Prüfung der deutschen Besteuerung von Kapitalerträgen, Depots, Ausschüttungen und weiteren privaten Investments.
Beratung zu Beteiligungen, Ausschüttungen, Veräußerungen und möglichen Wegzugsfolgen.
Steuerliche Planung bei Schenkungen und Erbschaften mit Bezug zu Deutschland.
Einkünfte können auch nach einem Wegzug weiterhin in Deutschland steuerlich relevant sein. Entscheidend ist unter anderem, welche Verbindungen zu Deutschland fortbestehen, wo Vermögenswerte gehalten werden und aus welchen Quellen die Einkünfte stammen.
Soweit für die deutsche Besteuerung relevant, berücksichtigen wir auch anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.
Ob Sie aus München oder Umgebung in ein europäisches Nachbarland ziehen oder einen Neustart auf einem anderen Kontinent planen: Wir besprechen mit Ihnen die deutschen steuerlichen Folgen Ihres Vorhabens. Ihr Zielland, der geplante Zeitpunkt und Ihre Verbindungen zu Deutschland gehören dabei zur persönlichen Bestandsaufnahme.
Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Irland sowie das Vereinigte Königreich.
Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Malta, Zypern, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien.
Thailand, Vietnam, Malaysia, Singapur, Indonesien, die Philippinen, Japan und Südkorea.
Kanada, die USA, Mexiko, Costa Rica, Panama, Brasilien, Argentinien, Chile, Uruguay und Paraguay.
Türkei, Vereinigte Arabische Emirate – etwa Dubai oder Abu Dhabi –, Katar, Saudi-Arabien, Südafrika, Mauritius, Marokko und Ägypten.
Auch wenn Sie nach Australien, Neuseeland oder in ein hier nicht genanntes Land ziehen möchten, können Sie Ihren Wegzug mit uns besprechen. Die Länder sind Beispiele; die Auswahl ist nicht abschließend.
Teilen Sie Steuerberater Martin Reiss mit, wo Sie künftig leben und arbeiten möchten und welche Einkünfte, Immobilien oder Beteiligungen mit Deutschland verbunden bleiben. Im Erstgespräch klären wir, welche deutschen steuerlichen Fragen wir für Sie prüfen sollen.
Die Nennung eines Landes bedeutet keine Beratung zu dessen Steuerrecht. Für ausländisches Steuerrecht und andere Rechtsfragen im Zielland benötigen Sie dort entsprechend qualifizierte Berater.
Wegzug mit Martin Reiss besprechenGute steuerliche Beratung beginnt vor der Entscheidung und nicht erst mit der nächsten Steuererklärung. Wir können Sie nur vorausschauend begleiten, wenn wir wissen, in welches Land Sie ziehen möchten, welche Vermögenswerte und Einkünfte betroffen sind und welche beruflichen oder privaten Pläne Sie verfolgen.
Wenn wir erst nach dem Wegzug von den Veränderungen erfahren, können wir die deutschen steuerlichen Folgen zwar prüfen und einordnen. Gestaltungsmöglichkeiten sind dann jedoch häufig bereits eingeschränkt.
Je früher wir Ihre Situation kennen, desto gezielter können wir Sie vorbereiten.
Wir beraten ausschließlich zu den Auswirkungen Ihres Wegzugs oder Auslandsbezugs nach deutschem Steuerrecht.
Eine Beratung zum Steuerrecht Ihres künftigen Wohnsitzstaates oder eines anderen ausländischen Staates gehört nicht zu unserem Leistungsumfang. Gleiches gilt insbesondere für ausländisches Aufenthaltsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und sonstige ausländische Rechtsgebiete.
Wir beraten außerdem nicht zu Visa, Aufenthaltstiteln, Wohnungssuche, Versicherungen oder der allgemeinen Organisation Ihres Lebens im Zielland.
Für eine vollständige grenzüberschreitende Beurteilung kann daher zusätzlich die Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder anderen qualifizierten Berater im jeweiligen Staat erforderlich sein. Unsere Beratung konzentriert sich auf die deutschen steuerlichen Folgen und Verpflichtungen.
Sie erläutern uns Ihr Zielland, den geplanten Zeitpunkt des Wegzugs sowie Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation.
Wir betrachten Ihre Einkünfte, Immobilien, Beteiligungen und weiteren Vermögenswerte mit Bezug zu Deutschland.
Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der deutschen steuerlichen Folgen und der erforderlichen nächsten Schritte.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei deutschen Steuererklärungen, behördlichen Rückfragen und – soweit vereinbart – mit der steuerlichen Empfangsvollmacht.
Vertiefen Sie einzelne Fragen mit ausgewählten Blogbeiträgen von Steuerberater Martin Reiss – von der Vorbereitung Ihrer Auswanderung bis zu Einkünften und Vermögen mit Auslandsbezug.
Ein Überblick über Wohnsitz, deutsche Steuerpflichten, Beteiligungen und Vermögen: Welche Themen vor dem Wegzug in Ihre Planung gehören.
Beitrag lesenDer Beitrag beleuchtet deutsche Erklärungspflichten beim Umzug nach Thailand und die Bedeutung fortbestehender Einkünfte aus Deutschland.
Beitrag lesenAusländischer Arbeitslohn, Kapitalerträge und weitere Einkünfte: Ein Einstieg in Ansässigkeit, Doppelbesteuerungsabkommen und benötigte Nachweise.
Beitrag lesenImmobilien, Konten und Beteiligungen im Ausland können einen Nachlass komplexer machen. Der Beitrag erklärt, welche Fragen und Unterlagen frühzeitig geklärt werden sollten.
Beitrag lesenVon der ersten Planung bis zur Betreuung nach dem Umzug: Hier finden Sie Antworten zu deutschen Steuerfragen und zur Zusammenarbeit mit der REISS Steuerkanzlei.
Möglichst bevor Sie Ihren Wohnsitz verändern, Vermögen übertragen oder verbindliche Verträge abschließen. Teilen Sie uns Ihr Zielland, den geplanten Umzugstermin und Ihre beruflichen sowie privaten Pläne mit. So können wir den Prüfungsbedarf und die nächsten Schritte rechtzeitig mit Ihnen abstimmen.
Hilfreich sind die letzten deutschen Steuerbescheide, eine Übersicht Ihrer Einkünfte und Vermögenswerte sowie Angaben zu Wohnungen, Aufenthaltszeiten und Ihrem Zielland. Bei Immobilien und Beteiligungen sollten Sie vorhandene Verträge und Beteiligungsquoten bereithalten. Für das erste Gespräch genügt zunächst ein Überblick; weitere benötigte Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.
Viele Anliegen können Sie telefonisch oder per Google Meet mit Steuerberater Martin Reiss besprechen. Unsere Kanzlei sitzt in der Maximilianstraße 2, 80539 München und richtet sich mit dieser Beratung an Menschen aus München und Umgebung. Die Zusammenarbeit kann auch nach Ihrem Umzug ins Ausland digital fortgesetzt werden.
Das Kennenlerngespräch ist kostenlos. Eine anschließende steuerliche Prüfung oder laufende Betreuung ist ein gesonderter Auftrag. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und dem konkreten Sachverhalt; die Vergütungsgrundlage klären wir vor der Beauftragung.
Nein. Eine melderechtliche Abmeldung allein entscheidet nicht über Ihre steuerliche Situation. Maßgeblich sind unter anderem Ihre tatsächlichen Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse. Auch nach einem Wegzug können bestimmte Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein. Deshalb betrachten wir den Umzug und die fortbestehenden Verbindungen zu Deutschland gemeinsam.
Eine weiterhin verfügbare Wohnung kann für einen deutschen steuerlichen Wohnsitz relevant sein. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände, insbesondere die Verfügungsmöglichkeit und Nutzung. Ob die Wohnung leer steht, selbst genutzt oder vermietet wird, gehört deshalb in die Prüfung vor dem Wegzug.
Nein. Die Zahl der Aufenthaltstage allein beantwortet nicht, ob Sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Ein Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt sind gesondert zu prüfen. Die häufig genannte 183-Tage-Regel betrifft bestimmte Abkommensregelungen, insbesondere bei Arbeitslohn, und ist keine allgemeine Befreiung von deutschen Steuern.
Das kann erforderlich sein, etwa für das Wegzugsjahr, frühere offene Jahre oder wegen fortbestehender deutscher Einkünfte. Welche Erklärungen benötigt werden, hängt von Ihrer Situation ab. Bescheide, Aufforderungen des Finanzamts und bereits laufende Fristen sollten Sie deshalb auch nach dem Umzug beachten.
Nein. Die Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften setzt bestimmte persönliche und sachliche Voraussetzungen voraus. Dabei kann ein Vermögenszuwachs steuerlich erfasst werden, obwohl die Anteile nicht tatsächlich verkauft wurden. Ob dies auf Sie zutrifft und welche weiteren Wegzugsfolgen bestehen, muss anhand Ihrer Beteiligungen und bisherigen Steuerpflicht geprüft werden.
Teilen Sie uns Beteiligungsquote, Erwerbszeitpunkt, geplante Ausschüttungen oder Verkäufe und Ihre künftige Tätigkeit mit. Neben Ihrer persönlichen Besteuerung können Fragen zur Gesellschaft entstehen, wenn Sie diese aus dem Ausland führen. Die Prüfung auf deutscher Seite und eine gegebenenfalls notwendige Beratung im Zielland sollten vor der Veränderung abgestimmt werden.
Einkünfte aus einer in Deutschland gelegenen vermieteten Immobilie können auch nach Ihrem Wegzug der deutschen Besteuerung unterliegen. Ein späterer Verkauf ist gesondert zu prüfen. Bringen Sie Angaben zu Erwerb, Nutzung, Mieteinnahmen und Finanzierung mit, damit die deutschen Verpflichtungen eingeordnet werden können.
Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Die Art der Einkünfte, die innerstaatlichen Vorschriften und ein gegebenenfalls anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen sind entscheidend. Für die Prüfung benötigen wir eine Übersicht der Zahlungen und ihrer Herkunft sowie vorhandene Steuerbescheinigungen.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann Besteuerungsrechte zwischen Staaten zuordnen und Verfahren zur Vermeidung doppelter Besteuerung vorsehen. Welche Regelung greift, hängt vom jeweiligen Abkommen und der Einkunftsart ab. Erklärungen oder Nachweise können trotzdem erforderlich bleiben; die deutsche und die ausländische Beurteilung müssen aufeinander abgestimmt werden.
Ja, Sie können Ihren geplanten Wegzug nach Thailand, Vietnam oder Kanada mit uns hinsichtlich der deutschen steuerlichen Folgen besprechen. Dasselbe gilt für andere Zielländer, etwa die Schweiz, Spanien, Portugal, die USA oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Wir beraten damit nicht zum jeweiligen ausländischen Steuerrecht; dafür benötigen Sie einen entsprechend qualifizierten Berater im Zielland.
Ein belastbarer Vergleich der Gesamtbelastung setzt auch Kenntnisse des jeweiligen ausländischen Steuerrechts und Ihrer persönlichen Situation voraus. Unser Auftrag beschränkt sich auf deutsches Steuerrecht. Wir können die deutschen Folgen Ihrer konkreten Pläne prüfen; die ausländische Besteuerung lassen Sie ergänzend im jeweiligen Staat beurteilen.
Auch dann können Sie uns ansprechen. Hilfreich sind der bisherige zeitliche Ablauf, Angaben zu Ihren Wohnsitzen und Einkünften sowie offene Schreiben deutscher Finanzbehörden. Bereits umgesetzte Entscheidungen lassen sich nicht beliebig rückgängig machen; wir klären mit Ihnen, welche deutschen Fragen und nächsten Schritte noch zu bearbeiten sind.
In geeigneten Fällen und nach entsprechender Vereinbarung übernehmen wir eine steuerliche Empfangsvollmacht gegenüber den deutschen Finanzbehörden. Wir informieren Sie über eingehende Schreiben und stimmen die Bearbeitung mit Ihnen ab. Umfang, Zuständigkeiten und Fristenkontrolle werden im Mandat festgelegt; ein allgemeiner privater Postservice ist damit nicht verbunden.
Fachliche Grundlagen: Steuerpflicht (§ 1 EStG), Wohnsitz (§ 8 AO), Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und inländische Einkünfte (§ 49 EStG).