Steuerberatung für München und Umgebung

Steuerberatung bei Wegzug und Auslandsbezug in München

Ein Umzug ins Ausland ist mehr als eine private oder berufliche Entscheidung. Je nach Vermögen, Einkünften, Beteiligungen und persönlicher Situation können sich weitreichende steuerliche Folgen in Deutschland ergeben.

Die REISS Steuerkanzlei in München unterstützt Sie dabei, einen geplanten Wegzug frühzeitig nach deutschem Steuerrecht einzuordnen, bestehende Risiken zu erkennen und notwendige Schritte rechtzeitig vorzubereiten. Ihr Ansprechpartner ist Steuerberater Martin Reiss.

Beratung anfragen
Vor dem Wegzug planen Deutsche Steuerfolgen klären Persönliche Begleitung
Steuerliche Klarheit vor dem Wegzug

Viele Folgen lassen sich nachträglich nur schwer korrigieren

Deshalb sollte die Beratung möglichst beginnen, bevor Sie Ihren Wohnsitz aufgeben, Vermögenswerte übertragen oder Ihre berufliche beziehungsweise unternehmerische Tätigkeit neu strukturieren.

Ansässigkeit und Einkünfte

Welche steuerliche Ansässigkeit aus deutscher Sicht künftig bestehen kann und welche Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein können.

Pflichten und Vermögen

Welche deutschen Erklärungs- und Mitteilungspflichten entstehen und wie Immobilien, Kapitalanlagen und Beteiligungen behandelt werden.

Nächste Schritte

Welche Entscheidungen bereits vor dem Wegzug geprüft werden sollten. Sie erhalten eine klare Einschätzung und eine strukturierte Übersicht.

Persönliche Ausgangslage

Für wen unsere Beratung sinnvoll ist

Wir beraten Privatpersonen, Gesellschafter und Unternehmer aus München und Umgebung. Eine persönliche steuerliche Beratung ist insbesondere sinnvoll, wenn Sie:

1

Deutschland verlassen

Sie möchten Deutschland dauerhaft oder für längere Zeit verlassen.

2

Unternehmer oder Geschäftsführer

Sie sind Unternehmer, Gesellschafter oder Geschäftsführer.

3

Gesellschaftsbeteiligungen

Sie halten Beteiligungen an einer GmbH oder anderen Gesellschaften.

4

Vermögen in Deutschland

Sie besitzen Immobilien oder weiteres Vermögen in Deutschland.

5

Einkünfte in mehreren Staaten

Sie erzielen Einkünfte in Deutschland und in anderen Staaten.

6

Neuer Lebensmittelpunkt

Sie möchten Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern.

7

Pendeln

Sie pendeln zwischen Deutschland und einem anderen Staat.

8

Rückkehr nach Deutschland

Sie kehren nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück.

9

Pflichten nach dem Wegzug

Sie müssen weiterhin steuerliche Angelegenheiten in Deutschland erledigen.

Auch bei einem bereits erfolgten Wegzug kann eine Prüfung sinnvoll sein, wenn noch steuerliche Verpflichtungen in Deutschland bestehen oder sich Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation verändert hat.

Gesellschafter und Unternehmer

Wegzugsbesteuerung und Unternehmensbeteiligungen

Für Gesellschafter und Unternehmer kann ein Wegzug besondere steuerliche Folgen auslösen. Dies gilt insbesondere bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder bei einer Verlagerung unternehmerischer Tätigkeiten ins Ausland.

Frühzeitige Prüfung

Bereits der Wechsel des Wohnsitzes oder der steuerlichen Ansässigkeit kann erhebliche Auswirkungen haben.

  • bestehende Gesellschaftsbeteiligungen
  • eine mögliche Wegzugsbesteuerung
  • fortbestehende Steuerpflichten in Deutschland

Geplante unternehmerische Maßnahmen

Wir unterstützen Sie nach deutschem Steuerrecht bei der Einordnung von:

  • grenzüberschreitenden Unternehmensstrukturen
  • geplanten Ausschüttungen und Verkäufen
  • Umstrukturierungen mit Auslandsbezug

Dabei geht es nicht um pauschale Gestaltungen, sondern um eine Lösung, die zu Ihrer tatsächlichen unternehmerischen und privaten Situation passt.

Fortbestehender Deutschlandbezug

Immobilien und Vermögen in Deutschland

Wer aus München oder der Umgebung ins Ausland zieht, behält häufig Immobilien, Kapitalanlagen oder andere Vermögenswerte in Deutschland. Der Wegzug beendet daher nicht automatisch sämtliche steuerlichen Verpflichtungen gegenüber deutschen Finanzbehörden.

Immobilien

Steuerliche Einordnung von Vermietung, Verkauf und Nutzung deutscher Immobilien nach dem Wegzug.

Kapitalvermögen

Prüfung der deutschen Besteuerung von Kapitalerträgen, Depots, Ausschüttungen und weiteren privaten Investments.

Unternehmensbeteiligungen

Beratung zu Beteiligungen, Ausschüttungen, Veräußerungen und möglichen Wegzugsfolgen.

Vermögensübertragungen

Steuerliche Planung bei Schenkungen und Erbschaften mit Bezug zu Deutschland.

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Internationale Einkünfte aus deutscher Sicht einordnen

Einkünfte können auch nach einem Wegzug weiterhin in Deutschland steuerlich relevant sein. Entscheidend ist unter anderem, welche Verbindungen zu Deutschland fortbestehen, wo Vermögenswerte gehalten werden und aus welchen Quellen die Einkünfte stammen.

  • Einkünfte aus Deutschland und dem Ausland
  • Vermietungseinkünfte
  • Unternehmens- und Beteiligungseinkünfte
  • Kapitalerträge
  • Renten und Versorgungsbezüge
  • weitere grenzüberschreitende Sachverhalte

Soweit für die deutsche Besteuerung relevant, berücksichtigen wir auch anwendbare Doppelbesteuerungsabkommen.

Von München in die Welt

Wegzug ins Ausland: Welches Zielland haben Sie im Blick?

Ob Sie aus München oder Umgebung in ein europäisches Nachbarland ziehen oder einen Neustart auf einem anderen Kontinent planen: Wir besprechen mit Ihnen die deutschen steuerlichen Folgen Ihres Vorhabens. Ihr Zielland, der geplante Zeitpunkt und Ihre Verbindungen zu Deutschland gehören dabei zur persönlichen Bestandsaufnahme.

Nachbarländer und Nordeuropa

Schweiz, Österreich, Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland und Irland sowie das Vereinigte Königreich.

Süd- und Osteuropa

Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Malta, Zypern, Kroatien, Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Bulgarien.

Südostasien und Ostasien

Thailand, Vietnam, Malaysia, Singapur, Indonesien, die Philippinen, Japan und Südkorea.

Nord- und Südamerika

Kanada, die USA, Mexiko, Costa Rica, Panama, Brasilien, Argentinien, Chile, Uruguay und Paraguay.

Türkei, Golfstaaten und Afrika

Türkei, Vereinigte Arabische Emirate – etwa Dubai oder Abu Dhabi –, Katar, Saudi-Arabien, Südafrika, Mauritius, Marokko und Ägypten.

Australien, Neuseeland und weitere Ziele

Auch wenn Sie nach Australien, Neuseeland oder in ein hier nicht genanntes Land ziehen möchten, können Sie Ihren Wegzug mit uns besprechen. Die Länder sind Beispiele; die Auswahl ist nicht abschließend.

Ihr Zielland ist Teil der Planung – unsere Beratung betrifft deutsches Steuerrecht

Teilen Sie Steuerberater Martin Reiss mit, wo Sie künftig leben und arbeiten möchten und welche Einkünfte, Immobilien oder Beteiligungen mit Deutschland verbunden bleiben. Im Erstgespräch klären wir, welche deutschen steuerlichen Fragen wir für Sie prüfen sollen.

Die Nennung eines Landes bedeutet keine Beratung zu dessen Steuerrecht. Für ausländisches Steuerrecht und andere Rechtsfragen im Zielland benötigen Sie dort entsprechend qualifizierte Berater.

Wegzug mit Martin Reiss besprechen
Empfangsvollmacht gegenüber deutschen Finanzbehörden

Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland bleiben betreut

Auch nach einem Wegzug können deutsche Finanzbehörden noch Steuererklärungen, Nachweise oder Stellungnahmen anfordern. Ebenso können Steuerbescheide, Rückfragen oder andere behördliche Schreiben eingehen, während Sie bereits im Ausland leben.

Empfang und Fristen

In geeigneten Fällen übernehmen wir eine steuerliche Empfangsvollmacht gegenüber den deutschen Finanzbehörden. Behördliche Schreiben und Steuerbescheide können dadurch unmittelbar bei uns eingehen.

Wir behalten relevante Fristen im Blick, informieren Sie über den Inhalt und stimmen die erforderliche Reaktion mit Ihnen ab.

Wann dies sinnvoll sein kann

  • kein verlässlicher Postempfang in Deutschland
  • weiterhin abzugebende deutsche Steuererklärungen
  • laufende Verfahren oder offene Veranlagungszeiträume
  • deutsche Immobilien, Beteiligungen oder Einkunftsquellen
  • rechtzeitige Bearbeitung von Behördenschreiben

So bleiben Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland auch dann geordnet, wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt bereits im Ausland befindet.

Zeitpunkt der Beratung

Lassen Sie uns frühzeitig an Ihren Plänen teilhaben

Gute steuerliche Beratung beginnt vor der Entscheidung und nicht erst mit der nächsten Steuererklärung. Wir können Sie nur vorausschauend begleiten, wenn wir wissen, in welches Land Sie ziehen möchten, welche Vermögenswerte und Einkünfte betroffen sind und welche beruflichen oder privaten Pläne Sie verfolgen.

Sprechen Sie uns an, bevor Sie

  • Ihren Wohnsitz abmelden
  • eine Immobilie verkaufen oder übertragen
  • Beteiligungen verändern
  • Vermögen ins Ausland verlagern
  • eine Gesellschaft neu strukturieren
  • verbindliche Verträge abschließen

Je früher, desto mehr Handlungsspielraum

Wenn wir erst nach dem Wegzug von den Veränderungen erfahren, können wir die deutschen steuerlichen Folgen zwar prüfen und einordnen. Gestaltungsmöglichkeiten sind dann jedoch häufig bereits eingeschränkt.

Je früher wir Ihre Situation kennen, desto gezielter können wir Sie vorbereiten.

Klare Leistungsabgrenzung

Unsere Beratung ist auf deutsches Steuerrecht begrenzt

Wir beraten ausschließlich zu den Auswirkungen Ihres Wegzugs oder Auslandsbezugs nach deutschem Steuerrecht.

Eine Beratung zum Steuerrecht Ihres künftigen Wohnsitzstaates oder eines anderen ausländischen Staates gehört nicht zu unserem Leistungsumfang. Gleiches gilt insbesondere für ausländisches Aufenthaltsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und sonstige ausländische Rechtsgebiete.

Wir beraten außerdem nicht zu Visa, Aufenthaltstiteln, Wohnungssuche, Versicherungen oder der allgemeinen Organisation Ihres Lebens im Zielland.

Für eine vollständige grenzüberschreitende Beurteilung kann daher zusätzlich die Beratung durch einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder anderen qualifizierten Berater im jeweiligen Staat erforderlich sein. Unsere Beratung konzentriert sich auf die deutschen steuerlichen Folgen und Verpflichtungen.

Der Ablauf

So beginnt unsere Zusammenarbeit

1

Erstgespräch

Sie erläutern uns Ihr Zielland, den geplanten Zeitpunkt des Wegzugs sowie Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation.

2

Steuerliche Bestandsaufnahme

Wir betrachten Ihre Einkünfte, Immobilien, Beteiligungen und weiteren Vermögenswerte mit Bezug zu Deutschland.

3

Handlungsempfehlungen

Sie erhalten eine verständliche Einschätzung der deutschen steuerlichen Folgen und der erforderlichen nächsten Schritte.

4

Begleitung nach dem Wegzug

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei deutschen Steuererklärungen, behördlichen Rückfragen und – soweit vereinbart – mit der steuerlichen Empfangsvollmacht.

Aus dem REISS Steuerblog

Weiterlesen: Wegzug, Ausland und Vermögen

Vertiefen Sie einzelne Fragen mit ausgewählten Blogbeiträgen von Steuerberater Martin Reiss – von der Vorbereitung Ihrer Auswanderung bis zu Einkünften und Vermögen mit Auslandsbezug.

Alle Beiträge im Steuerblog
Häufige Fragen zum Wegzug

Steuerberatung in München: Antworten zu Wegzug und Auslandsbezug

Von der ersten Planung bis zur Betreuung nach dem Umzug: Hier finden Sie Antworten zu deutschen Steuerfragen und zur Zusammenarbeit mit der REISS Steuerkanzlei.

Vorbereitung und Zusammenarbeit

Wann sollte ich meinen Wegzug steuerlich planen?

Möglichst bevor Sie Ihren Wohnsitz verändern, Vermögen übertragen oder verbindliche Verträge abschließen. Teilen Sie uns Ihr Zielland, den geplanten Umzugstermin und Ihre beruflichen sowie privaten Pläne mit. So können wir den Prüfungsbedarf und die nächsten Schritte rechtzeitig mit Ihnen abstimmen.

Welche Unterlagen benötige ich für das Erstgespräch?

Hilfreich sind die letzten deutschen Steuerbescheide, eine Übersicht Ihrer Einkünfte und Vermögenswerte sowie Angaben zu Wohnungen, Aufenthaltszeiten und Ihrem Zielland. Bei Immobilien und Beteiligungen sollten Sie vorhandene Verträge und Beteiligungsquoten bereithalten. Für das erste Gespräch genügt zunächst ein Überblick; weitere benötigte Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.

Muss ich für die Beratung in die Kanzlei nach München kommen?

Viele Anliegen können Sie telefonisch oder per Google Meet mit Steuerberater Martin Reiss besprechen. Unsere Kanzlei sitzt in der Maximilianstraße 2, 80539 München und richtet sich mit dieser Beratung an Menschen aus München und Umgebung. Die Zusammenarbeit kann auch nach Ihrem Umzug ins Ausland digital fortgesetzt werden.

Was kostet die Beratung zu einem Wegzug?

Das Kennenlerngespräch ist kostenlos. Eine anschließende steuerliche Prüfung oder laufende Betreuung ist ein gesonderter Auftrag. Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und dem konkreten Sachverhalt; die Vergütungsgrundlage klären wir vor der Beauftragung.

Wohnsitz und deutsche Steuerpflicht

Bin ich nach der Abmeldung in Deutschland automatisch steuerfrei?

Nein. Eine melderechtliche Abmeldung allein entscheidet nicht über Ihre steuerliche Situation. Maßgeblich sind unter anderem Ihre tatsächlichen Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse. Auch nach einem Wegzug können bestimmte Einkünfte weiterhin in Deutschland steuerpflichtig sein. Deshalb betrachten wir den Umzug und die fortbestehenden Verbindungen zu Deutschland gemeinsam.

Kann ich meine Wohnung in München behalten?

Eine weiterhin verfügbare Wohnung kann für einen deutschen steuerlichen Wohnsitz relevant sein. Entscheidend sind die tatsächlichen Umstände, insbesondere die Verfügungsmöglichkeit und Nutzung. Ob die Wohnung leer steht, selbst genutzt oder vermietet wird, gehört deshalb in die Prüfung vor dem Wegzug.

Reicht es, weniger als 183 Tage in Deutschland zu sein?

Nein. Die Zahl der Aufenthaltstage allein beantwortet nicht, ob Sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Ein Wohnsitz und der gewöhnliche Aufenthalt sind gesondert zu prüfen. Die häufig genannte 183-Tage-Regel betrifft bestimmte Abkommensregelungen, insbesondere bei Arbeitslohn, und ist keine allgemeine Befreiung von deutschen Steuern.

Muss ich nach dem Wegzug noch eine deutsche Steuererklärung abgeben?

Das kann erforderlich sein, etwa für das Wegzugsjahr, frühere offene Jahre oder wegen fortbestehender deutscher Einkünfte. Welche Erklärungen benötigt werden, hängt von Ihrer Situation ab. Bescheide, Aufforderungen des Finanzamts und bereits laufende Fristen sollten Sie deshalb auch nach dem Umzug beachten.

Beteiligungen, Immobilien und Einkünfte

Betrifft die Wegzugsbesteuerung jeden, der auswandert?

Nein. Die Wegzugsbesteuerung für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften setzt bestimmte persönliche und sachliche Voraussetzungen voraus. Dabei kann ein Vermögenszuwachs steuerlich erfasst werden, obwohl die Anteile nicht tatsächlich verkauft wurden. Ob dies auf Sie zutrifft und welche weiteren Wegzugsfolgen bestehen, muss anhand Ihrer Beteiligungen und bisherigen Steuerpflicht geprüft werden.

Was ist bei einer GmbH-Beteiligung oder Geschäftsführertätigkeit wichtig?

Teilen Sie uns Beteiligungsquote, Erwerbszeitpunkt, geplante Ausschüttungen oder Verkäufe und Ihre künftige Tätigkeit mit. Neben Ihrer persönlichen Besteuerung können Fragen zur Gesellschaft entstehen, wenn Sie diese aus dem Ausland führen. Die Prüfung auf deutscher Seite und eine gegebenenfalls notwendige Beratung im Zielland sollten vor der Veränderung abgestimmt werden.

Was passiert mit meiner vermieteten Immobilie in Deutschland?

Einkünfte aus einer in Deutschland gelegenen vermieteten Immobilie können auch nach Ihrem Wegzug der deutschen Besteuerung unterliegen. Ein späterer Verkauf ist gesondert zu prüfen. Bringen Sie Angaben zu Erwerb, Nutzung, Mieteinnahmen und Finanzierung mit, damit die deutschen Verpflichtungen eingeordnet werden können.

Muss ich deutsche Renten, Kapitalerträge oder Ausschüttungen weiterhin versteuern?

Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Die Art der Einkünfte, die innerstaatlichen Vorschriften und ein gegebenenfalls anwendbares Doppelbesteuerungsabkommen sind entscheidend. Für die Prüfung benötigen wir eine Übersicht der Zahlungen und ihrer Herkunft sowie vorhandene Steuerbescheinigungen.

Verhindert ein Doppelbesteuerungsabkommen jede doppelte Besteuerung automatisch?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann Besteuerungsrechte zwischen Staaten zuordnen und Verfahren zur Vermeidung doppelter Besteuerung vorsehen. Welche Regelung greift, hängt vom jeweiligen Abkommen und der Einkunftsart ab. Erklärungen oder Nachweise können trotzdem erforderlich bleiben; die deutsche und die ausländische Beurteilung müssen aufeinander abgestimmt werden.

Zielländer und Betreuung nach dem Umzug

Beraten Sie auch beim Wegzug nach Thailand, Vietnam oder Kanada?

Ja, Sie können Ihren geplanten Wegzug nach Thailand, Vietnam oder Kanada mit uns hinsichtlich der deutschen steuerlichen Folgen besprechen. Dasselbe gilt für andere Zielländer, etwa die Schweiz, Spanien, Portugal, die USA oder die Vereinigten Arabischen Emirate. Wir beraten damit nicht zum jeweiligen ausländischen Steuerrecht; dafür benötigen Sie einen entsprechend qualifizierten Berater im Zielland.

Können Sie mir das steuerlich günstigste Auswanderungsland empfehlen?

Ein belastbarer Vergleich der Gesamtbelastung setzt auch Kenntnisse des jeweiligen ausländischen Steuerrechts und Ihrer persönlichen Situation voraus. Unser Auftrag beschränkt sich auf deutsches Steuerrecht. Wir können die deutschen Folgen Ihrer konkreten Pläne prüfen; die ausländische Besteuerung lassen Sie ergänzend im jeweiligen Staat beurteilen.

Können Sie helfen, wenn ich bereits im Ausland lebe oder zurückkehren möchte?

Auch dann können Sie uns ansprechen. Hilfreich sind der bisherige zeitliche Ablauf, Angaben zu Ihren Wohnsitzen und Einkünften sowie offene Schreiben deutscher Finanzbehörden. Bereits umgesetzte Entscheidungen lassen sich nicht beliebig rückgängig machen; wir klären mit Ihnen, welche deutschen Fragen und nächsten Schritte noch zu bearbeiten sind.

Übernimmt die Kanzlei Post vom deutschen Finanzamt nach meinem Wegzug?

In geeigneten Fällen und nach entsprechender Vereinbarung übernehmen wir eine steuerliche Empfangsvollmacht gegenüber den deutschen Finanzbehörden. Wir informieren Sie über eingehende Schreiben und stimmen die Bearbeitung mit Ihnen ab. Umfang, Zuständigkeiten und Fristenkontrolle werden im Mandat festgelegt; ein allgemeiner privater Postservice ist damit nicht verbunden.

Fachliche Grundlagen: Steuerpflicht (§ 1 EStG), Wohnsitz (§ 8 AO), Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und inländische Einkünfte (§ 49 EStG).